Kosten / Honorar

Anwaltliche Dienstleistungen sind in der Regel nicht kostenfrei. Die Kosten müssen jedoch in einem wirtschaftlichen Verhältnis zu dem Ziel des Mandats und dem Aufwand anwaltlichen Tätigkeit stehen. Daher werden Fragen der Vergütung meiner Tätigkeit und sonstige Kosten soweit wie möglich rechtzeitig bei der Mandatsaufnahme geklärt. So kann für Mandanten und Anwalt möglichst führzeitig und weitgehend Klarheit über die witschaftlichen Auswirkungen des Mandats herbeigeführt werden.

 

Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, so kläre ich gerne eine Deckungszusage mit Ihrer Versicherung ab.

Häufig gibt es auch die Möglichkeit, finanzielle staatliche Hilfen wie Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe zu beanspruchen. Auch hier helfe ich Ihnen gerne weiter.

 

Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus einer Ver- gütungsvereinbarung oder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)  .

 

Vereinbarte Gebühren:

Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren

immer möglich. Es sind jedoch die Regelungen der §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG zu

beachten. In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden. Die Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Vergütung ist jederzeit möglich.

 

Gesetzliche Gebühren:

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz besteht zunächst aus dem Gesetzestext und

zusätzlich dem Vergütungsverzeichnis. Der Gesetzestext enthält die allgemeinen

gebührenrechtlichen Vorschriften, das Vergütungsverzeichnis die einzelnen Gebührentatbestände. Im zivil-, verwaltungs- und sozialrechtlichen Bereich

berechnen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert. Durch dieses System

aufwandsunabhängiger Vergütung soll die so genannte Quersubventionierung

gewährleistet werden. Mandate mit hohem Gegenstandswert sollen finanziell den im Verhältnis hohen Arbeitsaufwand bei Mandaten mit geringem Gegenstandswert ausgleichen.

 

Mehr Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsan-waltskammer: BRAK-Kosteninformationen für Verbraucher.

 

Eine erste Kosteneinschätzung erhalten Sie ggf. auch über den "Kostenrechner" des Deutschen Anwaltsvereins.

 


Eine Kontaktaufnahme für eine erste unverbindliche Besprechung können Sie über das nachstehende E-Mail-Formular oder telefonisch vornehmen.

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