Bau- und Immobilienrecht

Das Planen, Bauen, Bewirtschaften von Immobilien und der Handel mit ihnen

stellt herausragende Wirtschaftsgebiete dar, in denen zahlreiche Rechtsfragen,

insbesondere zur Gestaltung und Überprüfung von Verträgen und der Durchsetzung hieraus resultierender Ansprüche entstehen können. Nicht rechtzeitige oder falsche "Weichenstellung" können hier zu erheblichen wirtschaftliche Schäden führen.

 

Mit  Rechtsanwalt Carsten Schwolow finden private wie auch institutionlle Mandanten bei Verhandlungen und Durchführung von Grundstückskauf- und Erbbaurechtsverträgen, beim Abschluss von Darlehens- und Sicherheitenverträgen sowie bei Planungs- und Bauausführungsverträgen einen kompetenten, wirtschaftlich lösungsorientierten Ansprechpartner.

 

Für Bauherrn wie auch für Bauausführende und Planer wird insbesondere ein

umfassendes Bauprojekt- und Vertragsmanagement bereits ab der ersten

Planungsphase angeboten.