Arbeitsrecht

Arbeiten bedeutet für fast alle Menschen die Schaffung ihrer wirtschaftlichen Lebensgrundlagen. Für Unternehmer ist die Beschäftigung und Führung von Menschen eine der wichtigsten Grundlagen für den wirtschaftlichen Erfolg ihres Unternehmens.

 

Darüber hinaus stellt das Arbeiten aber nicht nur eine Betätigung zur Schaffung wirtschaftlicher Grundlagen dar, sondern bildet auch einen wichtigen Gesichtspunkt für das menschliche Dasein überhaupt.

 

Die Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern überschneiden sich daher vielfältig, können aber auch stark kontrovers sein.

 

Zahlreiche, zum Teil verstreute gesetzliche Vorschriften und durch Gerichte geschaffene Rechtspositionen machen das Arbeitsrecht unübersichtlich und schwierig. Hier bedarf es eines ständig aktualisierten Wissens sowie praktischer Kenntnisse im Bereich des Personalwesens, wenn für Mandanten gute und zufriedenstellende Ergebnisse erreicht werden sollen.

 

Als Syndikusanwalt und Justitar namhafter, international tätiger Unternehmen habe ich langjährig mit Personlaleitungen, Betriebsräten und Gewerkschaftern zusammengearbeitet. MeineTätigkeit reichte - und reicht - von der Vertragsverhandlung von Dienst- und Arbeitsverträgen, über deren Gestaltung und Abfassung, die Beratung in laufenden Dienst- und Arbeitsverhältnissen bis zu Beendigung von Arbeitsver-hältnissen durch einvernehmliche Lösungen oder letztlich Kündigungen.

 

Dabei waren - und sind - auch alle Aspekte des kollektiven Arbeitsrechts z. B. die Beratung und Verhandlung von Tarif- und Betriebsvereinbarungen bis hin zu Interessenausgleichsvereinbarungen und Sozialplänen Gegenstand meiner anwaltlichen Tätigkeit.

 

Abgerundet wird mein berufliches "Know How" durch umfangreiche forensische Erfahrungen aus zahlreichen gerichtlichen Verfahren bei den Arbeitsgerichten; auch durch mehrere Instanzen.

 

Informieren Sie sich auf den nachfolgenden Seiten über einzelne Aspekte meiner anwaltlichen Tätigkeit im Arbeitsrecht:

 

- Gestaltung und Prüfung von Arbeits-und Dienstverträgen

- Rechtliche Überprüfung von Versetzungen, Eingruppierungen etc.

- Verhandlung und Ausarbeitung und von Aufhebungs- oder

  Abwicklungsverträgen

- Überprüfung und Erstellung von Arbeitszeugnissen

- Anwaltliche Vertretung in Kündigungsschutzprozessen und bei allen

  sonstigen Klagen vor allen deutschen Arbeitsgerichten

- Gestaltung und Prüfung von Ansprüchen der betrieblichen

  Altersvorsorge